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   LG Dortmund, 28.07.2020 - 25 O 8/20   

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https://dejure.org/2020,86217
LG Dortmund, 28.07.2020 - 25 O 8/20 (https://dejure.org/2020,86217)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.07.2020 - 25 O 8/20 (https://dejure.org/2020,86217)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 25 O 8/20 (https://dejure.org/2020,86217)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2020 - 25 O 8/20
    Der Kläger ist der Ansicht, die Beklagte verwende die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2004 (AZ: XI ZR 140/03) unwirksame Klausel zur Zinsberechnung auch weiterhin i. S. d. UKlaG.

    Denn bei der Regelung handelt es sich nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH v. 17.02.2004, AZ: XI ZR 140/03) um eine nach §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung.

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus LG Dortmund, 28.07.2020 - 25 O 8/20
    Eine Vertragsbedingung liegt vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei dem durchschnittlichen, rechtlich nicht vorgebildeten Kunden den Eindruck erweckt, es solle damit der Inhalt des vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (BGH v. v. 03.07.1996, VIII ZR 221/95).
  • BGH, 21.11.2023 - XI ZR 290/22

    Wirksamkeit einer Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem

    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht angenommen, dass es sich bei der Klausel in Ziffer B.4.2 der Sonderbedingungen um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (ebenso LG Dortmund, Urteil vom 28. Juli 2020 - 25 O 8/20, juris Rn. 37 ff. für eine gleichlautende Klausel).

    Der Verbraucher kann die mit der Klausel für ihn verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehen (vgl. auch LG Dortmund, Urteil vom 28. Juli 2020 - 25 O 8/20, juris Rn. 42).

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